Spenden und Steuern

Steuerabzug

Alle natürlichen und juristischen Personen mit Sitz in der Schweiz können gemäss bernischem Steuergesetz (Art. 38a StG) freiwillige Geldleistungen an gemeinnützige, steuerbefreite Institutionen, so auch in den Fonds «Muristalden plus» des Campus Muristalden, steuerlich in Abzug bringen.

Spenden sind im Kanton Bern bis zu 20% des Reineinkommens auf den Kantons- und Gemeindesteuern sowie auf der Bundessteuer abzugsberechtigt. Diese Regelung gilt für alle Beiträge bzw. Spenden, aber auch für Schenkungen (Sach- und/oder Geldwerte) und Legate.

Es können auch Sachspenden (bewegliches Vermögen, Liegenschaften usw.) in Abzug gebracht werden. Beim beweglichen Vermögen darf es sich allerdings nicht um die blosse Entsorgung von Gegenständen handeln.

Kunst- und Gebrauchsgegenstände können als Naturalspendenabzug geltend gemacht werden.


Spendennachweis

Die Zuwendung muss im Steuerjahr jedoch mindestens 100 Franken betragen und detailliert (mit dem Spendennachweis des Trägervereins) angegeben werden. Ein Spendennachweis für die Steuererklärung wird den Spenderinnen und Spendern jährlich, jeweils im Januar, zugestellt.

IBAN-Nummer für Spenden

IBAN CH79 0630 0016 6544 9440 4
Valiant Bank, 3001 Bern 30-38112-0
Trägerverein Campus Muristalden, Muristrasse 8, 3006 Bern

Mitgliederbeiträge und/oder Spenden können mit Einzahlungsschein, Dauerauftrag oder im Lastschriftverfahren überwiesen werden.